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TRANSPORTAUFTRAG

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TRANSPORTAUFTRAG

Sichere Transporte mit KFM-Transportservice

Transportauftrag

  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
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  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Frachtpauschale gemäß Vereinbarung inkl. sämtlicher Unterwegskosten (Straßenverkehrsbeitrag, CMR-Versicherung, STVB,
CMR-gegenbestätigten Frachtbrief und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Lade- und Entladetermine). Standgeldregelung:

Für Ent- und Beladung jeweils 24 Stunden standgeldfrei. Kosten für Zolldokumente sind durch Sie zu erledigen und gehen zu Ihren Lasten.
Eventuelle Begleitkosten werden nur nach Vereinbarung (Vorlage der Originalbelege) abgerechnet. Für speditionelle Leistungen gelangen ausschließlich die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), jeweils letzte Fassung, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, zur Anwendung, für Beförderungsleistungen im internationalen und nationalen Straßengüterverkehr die CMR. Wobei ergänzend die AÖSp als vereinbart gelten.Achtung T-5-Ware. Erfordernis: Gültige Zollverschlussanerkenntnis Ihr Fahrer ist zur Abgabe des T-5 Formulars an
der Grenze verpflichtet. Bei Nichteinhaltung haften Sie für alle daraus entstehenden Kosten.

Achtung Gefahrengut nach ADR:
ADR-Klassen siehe unter „Ladegut“. Die Annahme des Transportauftrages Ihrerseits ist gleichzeitig die Bestätigung für uns, dass Ihr Fahrer einen gültigen ADR-Führerschein besitzt und dass das Fahrzeug nach den neuesten ADR-Auflagen ausgerüstet ist. Versicherungen inkl. aller Unterwegsgebühren, inkl. CMR-Versicherung: Gedeckte Mindesthöhe EUR 1.000.000,- mit bezahlter Prämie (ohne Ausschluss einer CMR-Klausel von der Haftung). Nässeundurchlässige Plane ist Voraussetzung.

Umladen:
Das Umladen des Ladegutes ist verboten.
Lademitteltausch gilt als Zug um Zug vereinbart, bzw. sind die Lademittel und Ladehilfsmittel binnen 14 Tagen auf Ihre Kosten zu retournieren.
Bei Nichttausch von vorgeschriebenen Lademittel oder Ladehilfsmittel (Europaletten/Gitterboxen/Düsseldorfer Paletten, Antirutschmatten Kantenschutz etc.) werden die Kosten für die Wiederbeschaffung spätestens nach verstreichen der Rückgabefrist an Sie verrechnet. (E-Pal. od. DD-Pal je Euro 14,-, Gibo je Euro 95,-.

Sonstige lt. Aufwand plus Verwaltungskosten). Die Aufrechnung der Ansprüche gilt als ausdrücklich vereinbart. Eine spätere Rückgabe wird nicht mehr akzeptiert. Werden Lademittel von Kunden nicht getauscht sind wir unverzüglich darüber zu informieren, ansonsten übernehmen wir keine Haftung für nicht erhaltene Lademittel. Der Tausch der Lademittel ist durch einen Originalpalettenschein, der Ihrer Abrechnung beigefügt sein muss, nachzuweisen.

Abrechnung:
Die Abrechnung ist nur mit original-bestätigtem CMR-Frachtbrief und unter Angabe unserer Position möglich.
Standgeldregelung:
Für Be- und Entladung jeweils 24 Stunden standgeldfrei, im übrigen EUR 109,- pro Tag. Voraussetzung für einen Standgeldanspruch ist die durch den Empfänger oder Absender Firmenmässig mit Datum und Uhrzeit bestätigte Standzeit. Fahrtenschreiberaufzeichnungen alleine sind in keinem Fall ausreichend.

Vertragsbasis im grenzüberschreitenden Verkehr:
Es gelten die CMR-Bedingungen. AÖSp-gegensätzliches zu diesem Auftrag ist uns sofort zu melden. Bei Schäden an der Ladung, Unfall, sonstigen Verzögerungen sind wir sofort zu verständigen. Ohne unsere Weisungen keine Schritte Ihrerseits. Kundenschutz gilt als vereinbart.
Bei Eintritt in den Wettbewerb Ihrerseits verfallen Ihre Forderungen an uns.
Bei Weitergabe des Transportauftrages an Dritte ist es alleine Ihre Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, daß sämtliche Verpflichtungen aus diesem Auftrag eingehalten werden. Dieser Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend und falls Sie den LKW mit der vorgeschriebenen Raumgröße nicht fristgerecht stellen, sind wir gezwungen, auf Ihre Kosten die Fracht anderweitig zu vergeben. Zahlungsziel: 30Tage nach Erhalt Ihrer Rechnung in doppelter Ausfertigung. Ausländerbeschäftigungsgesetz: Für die Annahme und Durchführung des Transportes gilt für alle Subunternehmer als fix vereinbart, dass der Lenker des Fahrzeuges eine entsprechende Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Transportauftrag als nicht erteilt und sind wir sofort zu informieren. Für die Ladungssicherung gem § 101 KfG tragen Sie, bzw. Ihr Fahrpersonal die Verantwortung

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